Maklerkosten - Wie hoch? Wer zahlt? beachten sollten

56 % aller deutschen Mieter empfinden Maklerkosten als gerechtfertigt, zumindest wenn sie den Makler selbst beauftragen. Ein guter Makler nimmt sich ausreichend Zeit für seine Kunden, kennt alle wichtigen Details über die bestimmte Immobilie und ist ein wertvoller Berater sowie Ansprechpartner auf seinem Gebiet. Doch ob und wie viel genau an Provision gezahlt werden muss, wissen die meisten Menschen überhaupt nicht. Der vorliegende Artikel soll dabei Abhilfe verschaffen.

Wann darf eine Provision verlangt werden?

Der Immobilienmakler darf laut § 652 BGB eine Provision bei Abschluss eines rechtswirksamen Maklervertrags, bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrag und bei erbrachter Maklertätigkeit verlangen. Sollten diese Leistungen vom Makler nicht erbracht worden sein, hat der Kunde das Recht, die zu viel bezahlte Provision zurückzuverlangen.

Wer zahlt an wen und wie viel genau?

Zum 01. Juni 2015 ist das Gesetz über das Bestellerprinzip in Kraft getreten, welches sich auf das Vermieten von Wohnungen bezieht. Demnach ist derjenige, der den Makler schriftlich beauftragt hat, verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen. Auch WunderAgent setzt schon längst auf dieses Prinzip. Vorher konnte der Vermieter einen Makler beauftragen und dennoch musste anschließend der zukünftige Mieter die Kosten tragen.

Bei Vermietung einer Immobilie darf die Maklerprovision max. 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Bei einem Verkauf ist die Provisionshöhe frei vereinbar. In der Regel orientieren sich die Eigentümer und Immobilienmakler hierbei an der durchschnittlichen Höhe von Provisionen in den jeweiligen Bundesländern (siehe folgende Tabelle).

Maklerkosten in den jeweiligen Bundesländern (in % inkl. Mwst)

Baden-Würtemberg 7,14
Bayern 7,14
Berlin 7,14
Brandenburg 7,14
Bremen: 5,95
Hamburg 5,95
Hessen 5,95
Mecklenburg-Vorpommern 5,95
Niedersachsen 7,14
Nordrhein-Westfalen 7,14
Rheinland-Pfalz 7,14
Saarland 7,14
Sachsen 7,14
Sachsen-Anhalt 7,14
Schleswig-Holstein 5,95
Thüringen 7,14

Beachten Sie hierbei, dass in den meisten Geschäftsbedingungen von Immobilienmaklern festgeschrieben ist, dass die Maklerprovision mit Abschluss eines Mietvertrags bzw. eines notariellen Kaufvertrags zu zahlen ist.

Hinweis: Durch die bereits erwähnte Gesetzesänderung vom 01. Juni 2015 (Bestellerprinzip) kam es zu einigen Änderungen auf dem Wohnungsmarkt. Da die Vermieter von nun an die gesamten Kosten für den Makler selbst tragen müssen, wenn sie ihn beauftragt haben, versuchen sie in einigen Fällen die entstandenen Kosten auf die Monatsmiete umzulegen. Die sogenannte Mietpreisbremse, die ebenfalls zum 01.Juni 2015 in Kraft getreten ist, soll dies verhindern.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Mietpreisbremse

Mietpreisbremse

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