Die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung- nahezu jeder kennt diesen Begriff und fast jedes Mietshaus oder Eigentumsanlage verfügt über eine. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Eine Hausverwaltung sorgt bei vielen Aufgaben und Bereichen, wie Rechtsprechung oder Instandhaltung für eine große Entlastung. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

Allgemeines zum Thema “Hausverwaltung”

Eine Hausverwaltung ist eine Person oder auch ein Unternehmen, welches sich um alle Belänge rund um eine Immobilie kümmert. Weiterhin beschäftigt sie sich mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen sowie Gewerbeobjekten. Sie verwaltet sowohl eigene als auch fremde Häuser und Wohnungen.

Zu den verschiedenen Arten ”

Wir unterscheiden hier 3 Arten der Hausverwaltung:

  • 1. Haus- und Eigentumsverwaltung nach dem WEG-Gesetz (Diese ist zuständig für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.)
  • 2. Mietverwaltung von Wohn -und Gewerbeobjekten (Diese umfasst Wohn -und/ oder Gewerbeobjekte, Geschäftskomplexe, Büros oder auch Praxen.)
  • 3. Mietsonderverwaltung/Sondereigentumsverwaltung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten (Dies ist die Erweiterungsvariante der WEG-Verwaltung, da Eigentumseinheiten oftmals an Dritte vermietet werden und die Betreuung sowie Verwaltung werden dann gern auf den Verwalter übertragen.)

Welche Aufgaben gehören zum Tätigkeitsfeld der Hausverwaltungen?

  • Vertretung der Eigentümer: Ein Hausverwalter hat die Aufgabe, die Interessen der Eigentümer gegenüber anderen Mietern oder dritten Personen zu vertreten.
  • Juristische Verwaltung: Der Verwalter sollte sich unbedingt stets über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren sowie an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu gehört, dass er die Eigentümer als juristische Person gegenüber Dritten vertritt. Es wird deutlich, dass der Verwalter besonders auch für diesen Aufgabenbereich sehr viel Zeit in Anspruch nehmen muss.
  • Technische Verwaltung: Hierzu gehören Instandhaltungsarbeiten, die regelmäßige Beobachtung sowie Kontrolle der verwalteten Objekte und auch die Beurteilung des Bauzustandes. Zudem ist die Hausverwaltung in diesem Bereich zuständig für den Betrieb und die Kontrolle von Einrichtungen, wie dem Aufzug o.ä.
  • Kaufmännische Verwaltung: Dieses Aufgabenfeld umfasst die wirtschaftliche Betreuung des Objektes gegenüber Eigentümern und Mietern. Des Weiteren sind die Verwalter verantwortlich für die Buchhaltung, die Kontenführung, dem Berichtswesen, die Führung der Rechnungsbücher sowie für die ordnungsgemäße Aktenführung (Betriebskostenabrechnung, Jahresabrechnung etc.). Außerdem müssen sie regelmäßig den Mietspiegel kontrollieren und eventuell entsprechende Anpassungen vornehmen und jeweils für ein Kalenderjahr muss ein sogenannter Wirtschaftsplan ausgestellt werden.

Verfügt die Hausverwaltung über besondere Rechten und Pflichten?

Die Antwort hier lautet JA!

Der Hausverwalter ist berechtigt, bestimmte Beschlüsse über das Wohnungseigentum durchzuführen und er darf in diesem Zusammenhang auch für die Umsetzung der Hausordnung sorgen. Außerdem kann er jegliche Maßnahmen treffen, die für eine ordentliche Instandhaltung erforderlich sind. Er hat zudem das Recht Lasten- und Kostenbeiträge einzufordern, insofern es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten des Eigentums handelt. Im Allgemeinen verwaltet er auch die gemeinschaftlichen Gelder, aber diese muss er stets gesondert von seinem eigenen Vermögen trennen. Die Einsetzung sowie die Abberufung des Verwalters bestimmen die Eigentümer selbst durch Stimmenmehrheit auf der Eigentümerversammlung (siehe unseren Artikel “Zur Rolle und Funktion der Wohnungseigentümerversammlung).

Hinweis: Wussten Sie schon, dass es bisweilen keine einheitliche, gesetzlich vorgeschriebene Berufsausbildung für den Job des Hausverwalters gibt?

Die entstehenden Kosten bei einer Hausverwaltung

In der Regel wird in den Wohneinheiten pro Einheit und Monat abgerechnet. Folgende Faktoren spielen bei der Preisgestaltung eines Hausverwalters eine Rolle: Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Verteilung der Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Gewerbeart, die Entfernung des Verwalters zum Verwaltungsobjekt oder ein besonders erkennbarer Mehr- oder Minderaufwand.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu dieser Thematik haben, dann kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir beraten Sie gerne!

Und schauen Sie sich doch auch einmal unseren Artikel “Zur Rolle und Funktion der Wohnungseigentümerversammlung” an, den Sie ebenfalls in unserem Glossar finden und der im engen Zusammenhang zu diesem Thema steht:

Zur Rolle und Funktion der Wohnungseigentümerversammlung

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